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IZV
Idee und Sinn der Interjungzünftigen Vereinigung IZVDie interjungzünftige Vereinigung besteht seit 15 Jahren und setzt sich zusammen aus den Jungzünfterdelegierten der Gesellschaft zu Constaffel und allen Zünften. Die Vereinigung wird geleitet von 2. Obmännern, die von der IZV-Versammlung gewählt werden. Nachwuchsförderung ist normalerweise Chefsache. Innerhalb Zürichs Zünfte hat sich aber eine Ausnahme aufgedrängt und etabliert: Die IZV. Der zünftige Virus - Erleben statt ErlernenAls Zünfterssohn sieht man sich wohlwollenden Strukturen gegenüber, die einen in die zünftige Sache hineingleiten lassen und einen den Weg zum Zünfter ebnen. Dies funktioniert oft beinahe automatisch; Begeisterung ist nicht unbedingt eine Voraussetzung. Begeisterung würde Anteilnahme voraus setzen. Dafür müsste Zeit aufgewendet werden, dies in einem Alter, wo man hauptsächlich Unterhaltung und Attraktion mit Gleichaltrigen sucht. Bspw. Sport. Wer hat schon Zeit, sich für einen Verein zu interessieren, wo die meisten das Alter des eigenen Vaters haben oder älter sind (und der eigene Vater meist selbst auch noch Mitglied ist)? Fast jede Zunft hat eine Jungzünftergruppe (auch: Gesellengruppe). Einzelne solcher Gruppen sind sehr gross. Sie vermögen jugendliche Mitglieder mit dem «zünftigen Virus» anzustecken und schaffen so die Grundlage für ein aktives Jungzünfterleben. Diese Gruppen sind den Zünften ein Hort von motivierten und engagierten neuen Zünftern, ist doch der Zusammenhalt und die Freundschaft seit Jungzünfterjahren erprobt. Wie sieht es allerdings mit diesen Gruppen über einen Zeitraum von zehn Jahren aus? Keine Zunft hat genügend Nachwuchs um eine Gruppe von grossem Format über Jahrzehnte hinweg zu haben. Der Hausse folgt die Baisse; schnell reduziert sich die einstmals verschworene Gemeinschaft auf einen einzigen, übrig gebliebenen Schankburschen. Wer platziert jetzt bei diesem Einzelkämpfer den zünftigen Gedanken, wer lässt ihn «Erleben», wer weckt seine Begeisterung? Genügt es wirklich, dass dieser Jungzünfter als Schankbursche in den Zunftsaal zugelassen wird und dort des Vaters Freunde bewirtet? (vgl. oben: wohlwollende Strukturen?) Eine Möglichkeit: IZV - Interjungzünftige VereinigungDie Interjungzünftige Vereinigung (IZV) leistet einen Beitrag, solch einzelne Jungzünfter mit anderen Gesellengruppen in Kontakt zu bringen. An gemeinsamen Anlässen wird zünftiges Leben gepflegt und die Banden zwischen den Zünften eng geknüpft. Zünftersöhne und -töchter, die ihre Email-Adresse hinterlegen, werden persönlich über die Aktivitäten der Vereinigung informiert. An alle anderen gelangen die Neuigkeiten via deren Jungzünfterdelegierten. Das vielseitige Jahresprogramm gipfelt im grossen Fest nach der Jungzünfter-Delegiertenversammlung, zu dem alle Jungzünfter und engagierte ehemalige Obmänner eingeladen sind. Als Zeichen der Verbundenheit mit den Zünften begrüssen die Jungzünfter dort den ZZZ-Präsidenten und besuchen am Sechseläuten und an Martini mit Soubannerzügen Zünfte und Zunftmeister, die sich innerhalb der «zünftigen Jugendarbeit» speziell hervorgetan haben. Unter dem Jahr trifft man sich am ersten Donnerstag im Monat im «Königstuhl» zum Interjungzünftigen Stamm. Jungzünfter werden gute Zünfter und sind SympathieträgerJungzünfter, die sich in der eigenen Gruppe oder in der Vereinigung mit Freude engagiert haben, sind als Zünfter bereit Sprecheraufgaben zu lösen oder Ämter in der Zunft auszufüllen, hatten sie doch bereits vorgängig die Möglichkeit ähnliche Situationen zu meistern. Zudem verfügen Sie über die nötigen Kontakte zu anderen Zünften und sind mit deren Gepflogenheiten vertraut. Sie sind jene Exponenten, die den «Virus» an nachfolgende Jungzünfter weitergeben. Sie «lassen erleben», nicht väterlich oder schulmeisterlich, sondern kollegial, freundschaftlich. Gegenüber der Öffentlichkeit können Jungzünfter als Sympathieträger fungieren. In einer Zeit, in der die zünftigen Gebräuche nicht unumstritten sind, vermögen speziell junge, engagierte Gesellen eine Bresche in die fest zementierten Vorurteile der Öffentlichkeit schlagen. Die IZV ist nicht alleineNeben der IZV bemühen sich zahlreiche Ballkomitees und viele gute Geister unermüdlich um das Wohl der Jungzünfter. Alle, die sich für die Integration von jungen Leuten ins Zunftleben einsetzen, investieren in die Zukunft des Sechseläutens und des Zunftwesens unserer schönen Stadt Zürich. Dominik Hug (Zunft zu Oberstrass), IZV-Obmann 2002 LeitbildDie IZV hat das Ziel, die Kameradschaft unter den Jungzünftern der Zünfte Zürichs fördern. Sie pflegt des weiteren jungzünftige Traditionen und setzt sich für ein attraktives und aktives Jungzünfterleben in Zürich ein. Die IZV soll ein Forum bieten, das seinen Mitgliedern ermöglicht, Kontakte zu anderen Jungzünftern zu knüpfen, um so die Zusammenarbeit zwischen den Zünften auf Stufe der Jungzünfter zu fördern. Statuten der Interjungzünftigen Vereinigung§ 1 Name, Sitz und Zweck des VereinsUnter dem Namen Interjungzünftige Vereinigung der Stadt Zürich (IZV) besteht ein Verein im Sinne der Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) mit Sitz in Zürich. Die IZV soll die Kameradschaft unter den Jungzünftern der Zünfte Zürichs fördern. Sie pflegt des weiteren jungzünftige Traditionen und setzt sich für ein attraktives und aktives Jungzünfterleben in Zürich ein. § 2 MitgliedschaftMitglieder können die Jungzünfter-Gruppen aller 26 Zürcher Zünfte, ungeachtet ihrer rechtlichen Form, werden. Jede Jungzünfter-Gruppe wird durch zwei Delegierte in der IZV vertreten. Jede Jungzünfter-Gruppe hat eine Stimme. § 3 MittelDie IZV finanziert sich aus den jährlichen Mitgliederbeiträgen sowie aus Zuwendungen Dritter sowie aus allfälliger Erträgen. Der jährliche Mitgliederbeitrag beträgt höchsten Fr. 100.--. Er wird jeweils an der jährlichen Diskussion neu festgelegt. Für die Verbindlichkeiten der IZV haftet nur das Vereinsvermögen. Die persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen. § 4 OrganisationDie Organe des Vereins sind:
§ 5 VorstandDer Vorstand besteht aus dem IZV-Obmann, dem IZV-Vizeobmann und dem Säckelmeister. Sie werden jährlich durch die Delegiertenversammlung gewählt. Die Amtsdauer des IZV-Obmannes und des IZV-Vizeobmannes ist auf drei Jahre beschränkt. Dem Vorstand ist ein Adressverwalter unterstellt, welcher ebenfalls jährlich von der Delegiertenversammlung gewählt wird. Die Amtsdauer für diese Stabsstellen ist unbegrenzt. Die Buchprüfung erfolgt durch einen Revisor, der jährlich von der Delegiertenversammlung gewählt wird. Seine Amtsdauer ist ebenfalls unbegrenzt. Der IZV-Obmann hat mit seiner Stimme bei einem allfälligen Unentschieden mit seiner Stimme den Stichentscheid. Für die Geschäftsführung besteht ein separates Reglement, welches als Richtlinie dienen soll. Änderungen dieses Reglements müssen von der Delegiertenversammlung bewilligt werden. § 6 AuflösungFür die Auflösung der IZV bedarf es der Zustimmung von 2/3 der anwesenden Stimmen. Das Vermögen des Vereins darf bei einer Auflösung nur für die Pflege zürcherischen Brauchtums, insbesondere im Rahmen des Zunftwesens, verwendet werden. ReglementIZV-DiskussionDie IZV-Diskussion ist das oberste Organ und findet mindestens einmal jährlich statt. Die IZV-Diskussion behandelt folgende Traktanden:
VorstandObmannDer IZV-Obmann ist die Ansprechperson gegen aussen. Er organisiert die IZV Diskussion, erstellt eine Traktandenliste, einen Terminkalender und fordert die Jahresberichte der einzelnen Jungzünfter-Gruppen ein. Für die IZV-Diskussion bestimmt er einen Protokollführer. Der IZV Obmann, der Stellvertreter und der Säckelmeister bilden den Vorstand. Der Jahresbericht wird jeweils im ersten Quartal des Jahres erstellt und an alle Obmänner und Vizeobmänner, sowie Zunftmeister und an das ZZZ verschickt. Der Jahresbericht muss enthalten:
Der IZV-Obmann organisiert pro Jahr mindestens einen Anlass. Die IZV koordiniert und informiert über das Geschehen im Rahmen des Sechseläuten aus Sicht der Jungzünfter. SäckelmeisterDer Säckelmeister führt eine Buchhaltung für die IZV im Sinne der Wahrheit, Klarheit und Kontinuität. Am Ende des Jahres muss er eine Bilanz und Erfolgsrechnung der IZV-Diskussion vorlegen. Er ist zuständig für das Inkasso der Mitgliederbeiträge. Er ist verantwortlich das Budget füg IZV-Anlässe zu prüfen. Er muss darauf achten, dass die Anlässe nicht defizitär ausfallen. RevisorDer Revisor prüft die Jahresrechnung und die Buchführung und legt der IZV-Diskussion eine Empfehlung vor. AdressverwalterDer Adressverwalter führt eine Adresskartei über sämtliche Jungzünfter und Zünfterstöchter der 26 Zürcher Zünfte. Er ist darauf angewiesen, dass ihm von den IZV-Delegierten die neusten Adressen oder entsprechenden Mutationen mitgeteilt werden. Der IZV-Vorstand entscheidet über die Verteilung der Adressen. Diese Daten stehen ausschliesslich und absolut nur für zünftige und jungzünftige Anlässe und nur in einem Ausdruck zur Verfügung. Der Adresseverwalter ist eine Stabstelle, d.h. er hat nur unterstützenden Charakter. Er kann auch ein anderes Amt im IZV ausüben. IZV-DelegierteDie Ernennung der beiden Delegierten obliegt der jeweiligen Jungzünfter-Gruppe. Die IZV-Delegierte haben dem IZV-Obmann folgende Mitteilungen zu erstatten:
Organigramm
VorstandBis zur nächsten IZV-Diskussion am 12. Januar 2007 sind folgende Personen in die oben aufgeführten Ämter gewählt worden:
Kontakt zu den jeweiligen Personen können Sie über das entsprechende Kontakt-Formular aufnehmen. IZV DossierDas komplette IZV Dossier kann auch als PDF-Datei heruntergeladen werden:
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